Erstattung durch Kostenträger
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die V.A.C.® Therapie
Das Eidgenössische Departement des Innern bestätigt den Wert der etablierten V.A.C. Therapie, indem es diese in die MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) aufgenommen hat. Somit kann die Therapie im spitalexternen Bereich über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Seit 1995 wird die V.A.C. Therapie in der Schweiz eingesetzt und ist mittlerweile eine etablierte Methode zur Therapie von Wunden. Am 1. Januar 2003 wurde sie unter der Nummer 34.90 in die MiGeL aufgenommen und kann im spitalexternen Bereich bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung über die Krankenkassen abgerechnet werden. Miete maximal 60 Tage.
Die Rückvergütung durch die Krankenkassen für die Behandlung mit der V.A.C. Therapie gilt für folgende Indikationen:
Behandlung von schwer heilenden Wunden zu Hause, u.a.
- Grosse Dekubitalgeschwüre
- Tiefe Ulcera cruris, welche mit den herkömmlichen Kompressionsbehandlungen nicht abheilen.
Die V.A.C. Therapie hat folgende Anordnungskompetenz
- Fachspezialisten (Dermatologe, Geriater, Gefässchirurg, Viszeralchirurg, plastischer Chirurg, Traumatologe / Orthopäde und Allgemeinchirurg)
Weitere KCI Systeme
Die Kosten der anderen Systeme von KCI Medical GmbH für die Dekubitusprophylaxe und -therapie durch die Krankenkassen nicht rückvergütet.
Für weitere Auskünfte über die Erstattung durch Kostenträger für KCI-Produkte in der Schweiz nehmen Sie bitte Kontakt mit KCI auf:
postmasterCH@kci-medical.com