Erstattung durch Kostenträger
Per 1. Juli 2011 wurden von den Behörden die Gerätemietkosten für die V.A.C.® Therapie aus der Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) gestrichen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründet diesen Entscheid damit, dass das Wund-Vakuum-Therapiesystem (VAC) nicht in den Anwendungsbreich der MiGeL fällt. Gleichzeitig vertritt das BAG die Meinung, dass das das Wund-Vakuum-Therapiesystem eine Pflichtleistung darstellt.
- Helsana Versicherungen AG – Helsana, Progrès, sansan, avanex, maxi.ch – begleicht die ärztlich verordneten V.A.C. Gerätemietkosten rückwirkend weiter seit 1. Juli 2011 ohne Kostenübernahmeerklärungen.
- Tarifsuisse AG empfiehlt ihren angeschlossen Mitgliedern Rechnungen gemäss KVG nur von anerkannten Leistungserbringern zu akzeptieren. Rechnungen von Lieferanten und Herstellern werden nicht akzeptiert.
Die Gespräche sind am Laufen und wir werden schnellstmöglich über weitere Vereinbarungen informieren.
Weitere KCI Systeme
Die Kosten der anderen Systeme von KCI Medical GmbH für die Dekubitusprophylaxe und -therapie durch die Krankenkassen nicht rückvergütet.
Für weitere Auskünfte über die Erstattung durch Kostenträger für KCI-Produkte in der Schweiz nehmen Sie bitte Kontakt mit KCI auf:
postmasterCH@kci-medical.com